Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren sind, werden am 1. August 2026 schulpflichtig. Die Anmeldephase ist abgeschlossen.
Für die Anmeldung zum Schuljahr 2027/28 werden alle Eltern in unserem Einzugsbereich rechtzeitig per Post informiert.
In der Broschüre Schulanmeldung – so geht’s! finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie für die Schulanmeldung Ihres Kindes wissen müssen. Wir haben für Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren, zur späteren Einschulung und zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) zusammengestellt.
Außerdem finden Sie in der Broschüre eine Liste der Schulen mit speziellen Angeboten – mit musikalischer, künstlerischer, sportlicher oder sprachlicher Ausrichtung. Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich.
Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 06. Oktober 2025 bis 17. Oktober 2025 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Unterlagen für die Schulanmeldung
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Personalpapiere der Eltern/ Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
- Impfbuch Ihres Kindes
- ggf. ärztliche Unterlagen Ihres Kindes
Häufige Fragen zur Schulanmeldung
