Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren sind, werden am 1. August 2026 schulpflichtig. Die Anmeldephase ist abgeschlossen.
Für die Anmeldung zum Schuljahr 2027/28 werden alle Eltern in unserem Einzugsbereich rechtzeitig per Post informiert und zur Anmeldung eingeladen. Wir arbeiten hierbei mit Terminvergabe.
In der Broschüre Schulanmeldung – so geht’s! finden Sie alle Informationen und Tipps, die Sie für die Schulanmeldung Ihres Kindes wissen müssen. Wir haben für Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren, zur späteren Einschulung und zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) zusammengestellt.
Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 06. Oktober 2025 bis 17. Oktober 2025 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Wenn Sie für Ihr Kind eine Rückstellung vom Schulbesuch wünschen, ist die Schulanmeldung im jeweiligen Anmeldezeitraum ebenfalls erforderlich.
Unterlagen für die Schulanmeldung
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Personalpapiere der Eltern/ Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
- Impfbuch Ihres Kindes
- ggf. ärztliche Unterlagen Ihres Kindes
vorzeitige Einschulung/ Kann-Kind:
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin im Sekretariat.
